Elisabeth Peinhaupt, MSc
Psychotherapie • Mediation • Supervision
Allgemeine Informationen
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapiegesetz).
Erstgespräch
Im Rahmen des Erstgesprächs werden wir miteinander klären, worum es geht, welche Art von Unterstützung Sie brauchen und was ich Ihnen anbieten kann. Darüber hinaus werden Rahmenbedingungen wie Sitzungsintervalle und -dauer sowie allgemeine Regelungen besprochen.
Setting
Eine Sitzungseinheit umfasst 45 oder 50 Minuten.
Bei der Psychotherapie finden wöchentlich je nach Bedarf 1 bis 2 Sitzungen für eine Dauer von ein bis drei Jahren statt. Bei entsprechender Indikation, kann die Behandlungsdauer auch wesentlich länger sein.
Eine Krisenintervention oder lösungsorientierte Beratung umfasst ca. 10 bis 20 Sitzungen, die einmal wöchentlich abgehalten werden.
Mediationen und Konfliktcoaching finden in Doppeleinheiten (2x45 Minuten) in 2- bis 3-wöchigen Abständen statt. Das Gesamtausmaß liegt bei 3 bis 10 Sitzungen.
Kosten
Das Honorar für eine Therapiesitzung orientiert sich an den Richtlinien des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie. (www.psychotherapie.at)
Für die psychotherapeutische Behandlung kann bei der Krankenkasse ein Zuschuss beantragt werden.